Gemeinde Gächlingen
Informationen zum Angebot
- Gemeindezweigstelle AHV (SVA) in Gächlingen: Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung (nur noch bis 31.12.2026) - ab 2027 liegt die Zuständigkeit beim Kanton Schaffhausen
- Soziale Dienste, Gespräche, Beratung und Überweisung an Regionalen Sozialdienst in Neunkirch
- Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.
Wo ist das Angebot verfügbar?
- 8214 Gächlingen
Gemeinde Gächlingen
Gemeindehausplatz 3
8214 Gächlingen
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Pro Senectute
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