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Gemeinde Gächlingen

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Informationen zum Angebot

Beratung
Im Todesfall
Sozialberatungen
Sozialversicherung
  • Gemeindezweigstelle AHV (SVA) in Gächlingen: Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung (nur noch bis 31.12.2026) - ab 2027 liegt die Zuständigkeit beim Kanton Schaffhausen
  • Soziale Dienste, Gespräche, Beratung und Überweisung an Regionalen Sozialdienst in Neunkirch
  • Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • 8214 Gächlingen

Gemeinde Gächlingen

Gemeindehausplatz 3

8214 Gächlingen

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(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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