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Gemeinde Zurzach

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Informationen zum Angebot

Beratung
Im Todesfall
Sozialberatungen
Sozialversicherung
  • Gemeindezweigstelle AHV (SVA): Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
  • Soziale Dienste, Gespräche, Beratungen
  • Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.
  • Zurzach, Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • 5323 Rietheim
  • 5330 Bad Zurzach
  • 5332 Rekingen AG
  • 5333 Baldingen
  • 5334 Böbikon
  • 5463 Wislikofen
  • 5464 Rümikon AG
  • 5466 Kaiserstuhl AG

Gemeinde Zurzach

Hauptstrasse 50

5330 Bad Zurzach

Angebot bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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