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Gemeindeverwaltung - Künten

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Informationen zum Angebot

Beratung
Im Todesfall
Sozialberatungen
Sozialversicherung
  • Gemeindezweigstelle AHV (SVA): Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
  • Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.
  • Die Sozialberatung wird vom regionalen Sozialdienst "Gemeindeverband Jugend-, Familien- und Seniorenberatung Soziale Dienste Region Baden", Täfernstrasse 7a, 5405 Baden-Dättwil abgedeckt.

Für weitere Informationen über die verschiedenen Dienstleistungen können Sie die Webseite der Gemeinde besuchen oder direkt telefonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen.

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • 5444 Künten

Gemeindeverwaltung

Kirchweg 11

5444 Künten

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(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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