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Gemeindeverwaltung - Stetten

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Informationen zum Angebot

Beratung
Im Todesfall
Sozialberatungen
Sozialversicherung
  • Gemeindezweigstelle AHV (SVA): Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Telefon 056 485 85 10
  • Soziale Dienste, Gespräche, Beratungen
  • Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • 5608 Stetten AG

Gemeindeverwaltung

Schulhausstrasse 4

5608 Stetten AG

Angebot bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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