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Motorfahrzeugsteuerbefreiung bei Invalidität Kanton Bern

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Informationen zum Angebot

Mobilität
Verkehrssicherheit

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton Bern regelt unter anderem:


Steuerbefreiung für Motorfahrzeuge bei Invalidität


Von der Steuerpflicht ausgenommen sind HalterInnen für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.


Parkkarten für gehbehinderte Personen


Entsprechende Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Website.

 

 

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • Kanton Bern

Strassenverkehrs- u. Schifffahrtsamt des Kantons Bern

Kundendienst Finanzen

Schermenweg 5

3014 Bern

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(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

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