Motorfahrzeugsteuerbefreiung bei Invalidität Kanton Bern

Informationen zum Angebot
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton Bern regelt unter anderem:
Steuerbefreiung für Motorfahrzeuge bei Invalidität
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind HalterInnen für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.
Parkkarten für gehbehinderte Personen
Entsprechende Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Website.
Wo ist das Angebot verfügbar?
- Kanton Bern
Strassenverkehrs- u. Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Kundendienst Finanzen
Schermenweg 5
3014 Bern
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