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Patientenverfügung

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Informationen zum Angebot

Beratung
Zum Lebensende hin

Die Patientenverfügung SRK gibt dem Verfasser die Gewissheit, dass sein eigener Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn er sich dazu nicht mehr selbst äussern kann. Die Ärzteschaft ist verpflichtet eine solche Patientenverfügung zu berücksichtigen. Unsere geschulten freiwilligen Beraterinnen und Berater unterstützen die Klienten bei der Erstellung einer umfassenden und unmissverständlichen Patientenverfügung.
 

Link Homepage
 

Telefon: 062 835 70 40
 

E-Mail: patientenverfuegung@srk-aargau.ch

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • Kanton Aargau

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau

Buchserstrasse 24

5000 Aarau

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(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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