Die Patientenverfügung SRK gibt dem Verfasser die Gewissheit, dass sein eigener Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn er sich dazu nicht mehr selbst äussern kann. Die Ärzteschaft ist verpflichtet eine solche Patientenverfügung zu berücksichtigen. Unsere geschulten freiwilligen Beraterinnen und Berater unterstützen die Klienten bei der Erstellung einer umfassenden und unmissverständlichen Patientenverfügung.
Telefon: 062 835 70 40
E-Mail: patientenverfuegung@srk-aargau.ch